Speicherförderung läuft bis zum 31.12.2015 aus!

18. Mai 2015

Wichtige Information SWK Bank Kredite und KfW Programm 275/274

⸻ News

Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zum weiteren Ablauf des KfW Förderprogramms für Erneuerbare Energien 275 bei der SWK Bank zusammengestellt:
WICHTIG – Welche Fristen sind zu beachten?

  • Die geprüften Kreditanträge können nur noch bis zum 31.12.2015 durch die SWK Bank bei der KfW eingereicht werden.
  • Bis einschließlich 07.12.2015 können Sie Onlineanträge zur Photovoltaikfinanzierung (Programm 275) bei der SWK Bank erfassen.
  • Verträge, die uns – vollständig ausgefüllt inkl. aller Unterlagen – bis spätestens zum 14.12.2015 vorliegen, können von der SWK Bank noch geprüft und fristgerecht an die KfW weitergeleitet werden.

Alle Anträge, die nach dem 14.12.2015 die SWK Bank erreichen, werden nicht mehr bearbeitet.

Weitere wichtige Fakten im Überblick:

  • Die Anforderung auf Verrechnung des Tilgungszuschusses sollte unverzüglich nach der Auszahlung des Darlehens eingereicht werden. Wir empfehlen einen Zeitraum von 3 Monaten nach Auszahlung des Kredites.
  • Eine definitive Zusage für die Förderung dieser Anträge wird von der KfW nicht übernommen. Die Auszahlung des Tilgungszuschusses steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Mitteln aus dem Bundeshaushalt.
  • Ausblick 2016 – Finanzierung für Batteriespeicher:
    Sie haben ab dem 01.01.2016 voraussichtlich die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit auch für Ihren Batteriespeicher über das Programm 274 zu beantragen. Hierzu erfolgt nochmal gesondert eine Information von der SWK Bank.

Haben Sie Fragen? Die SWK Bank können Sie von Montag bis Freitag von 8:00 – 17:30 Uhr unter der Rufnummer 06721 9101 295 erreichen.

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