Errichten Sie eine Photovoltaikanlage und speisen Sie den erzeugen Strom regelmäßig in das öffentliche Stromnetz ein, so werden Sie steuerlich Unternehmer, auch wenn sich die Anlage auf dem Dach des privat genutzten Wohnhauses befindet.
Anmeldung
Das Betreiben einer Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit. Die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit müssen Sie auf jeden Fall beim Finanzamt anzeigen. Dazu gibt es ein Anzeigeformular (Betriebseröffnungsbogen), das mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden kann.
Anschaffungskosten
Zu den Anschaffungskosten zählen nicht nur der Netto-Kaufbetrag, sondern auch so genannte Anschaffungsnebenkosten wie z.B. Frachtkosten sowie alle Aufwendungen, um die Photovoltaikanlage in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage gehören aber nicht zum Grundstück, wie das Dach auf dem diese befestigt ist, sondern die Photovoltaikanlage ist als Betriebsvorrichtung eigenständig zu erfassen. Photovoltaikanlagen, die anstelle von Dachziegeln verwendet werden, sind aber dem Gebäude zuzuordnen.
Weitere Informationen darüber, welche steuerlichen Aspekte bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage zu berücksichtigen sind, erhalten Sie in unserem Info-PDF.
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Wenn Sie Fragen zur steuerlichen Aspekten beim Kauf einer Photovoltaikanlage haben, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.
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